04.10.2005
Arztrechtler: Rückwirkende Streichung der Ziffer für Heimvisiten ist rechtswidrig
Kollegen, denen im gerade ablaufenden Quartal der Samstagszuschlag für die Visite von Altenheimbewohnern gestrichen wird, sollten Widerspruch einlegen. Arztrechtler Uwe Hohmann hält die rückwirkende Streichung der Visitenziffer und des daran gebundenen Samstagszuschlags zum 1. Juli für rechtswidrig.
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13.09.2005
Das OLG Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Voraussetzungen an eine zahnärztliche Rechnung zu stellen sind. Die Entscheidung vom 11.03.2005 lässt sich wie folgt kurz zusammen fassen:
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01.09.2005
Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis haften gemeinsam für einen Behandlungsfehler,
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30.05.2005Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung und das Erststudium sind mit Wirkung zum
01.01.2004 nur als Sonderausgaben bis zu 4 000 € im Jahr abziehbar.
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30.05.2005Beim BFH ist ein Verfahren zur Frage anhängig, ob Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen sind,
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17.05.2005Wird bei vier im Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeugen für keines der Fahrzeuge zum Nachweis der privaten Nutzung ein Fahrtenbuch geführt,
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15.03.2005
Die Vorschriften über die Rechnungsangaben sind wichtig für den
Vorsteuerabzug des leistungsempfangenden Unternehmers, da der Vorsteuerabzug nur dann anerkannt wird, wenn die Rechnung
sämtliche erforderlichen Angaben enthält.
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15.03.2005
Als Unternehmer sind Ärzte und Zahnärzte berechtigt und soweit ein Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen ausgeführt wird verpflichtet eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen.
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28.02.2005
Nachdem der EuGH in der Rechtssache Manninen das finnische Körperschaftsteueranrechnungs- verfahren für europarechtswidrig erklärt hat, kann davon ausgegangen werden, dass auch das deutsche Anrechnungsverfahren nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war.
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23.02.2005
Ein Gespenst geht um in deutschen Arztpraxen. Gestandene, erfahrene, erfolgreiche Kollegen, die viele Patienten betreuen, erzittern davor. Das Gespenst hat einen Namen: Es heißt Plausibilitätsprüfung mit Zeitprofilen. Seine Schöpfer sind aber nach wie vor sicher, dass es nur Gutes bewirken wird. Denn es soll dazu beitragen, die wenigen Abrechnungsbetrüger unter den niedergelassenen Kollegen zu entlarven.
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