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30.05.2005

Rentenbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten zu § 22 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren zur Frage anhängig, ob Rentenbeiträge aufgrund der geänderten Besteuerung der Renten nach dem Alterseinkünftegesetz nicht mehr als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten (zu Einkünften nach § 22 EStG) zu beurteilen sind,
 
und ob diese geänderte rechtliche Beurteilung auf alle noch offenen Fälle anzuwenden ist (unechte Rückwirkung des Alterseinkünftegesetzes).

Ferner ist zu klären, ob hilfsweise der ungekürzte Sonderausgaben-Vorwegabzug gem. § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu gewähren ist, weil die Pflichtbeiträge des Klägers an das Versorgungswerk der Wirtschaftsprüfer als Beiträge an eine gesetzliche Rentenversicherung anzusehen sind und damit die einschränkenden Regelungen des § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG nicht zutreffen.

Anmerkung: Das Verfahren X R 11/05 betrifft im Grundsatz dieselbe Rechtsfrage wie das vor dem FG Münster anhängige Verfahren 14 K 608/05 E (s. dazu NWB, Beratung aktuell 11/2005 S. 829).

Somit ist nunmehr ein Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO möglich. Es ist zu erwarten, dass die – das Ruhen des Verfahrens noch ablehnende – Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 17/2005 der OFD Münster v. 17.5.2005 in Kürze überarbeitet wird.

BFH Aktenzeichen X R 11/05 (Vorinstanz: FG Düsseldorf, Urteil v. 17.3.2005 - 11 K 6920/02 E)





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