27.02.2009Seit dem 1. Januar 2009 erfolgt die Besteuerung von Kapitalerträgen bei Privatanlegern mit der neuen Abgeltungssteuer zum einheitlichen Steuersatz von 25%. Die Abgeltungssteuer wird wie bisher die Zinsabschlagsteuer bzw. die Kapitalertragsteuer an der Quelle erhoben. Neu ist jedoch, dass mit der dem Steuerabzug die Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen "abgegolten" ist.
Das Abzugssystem umfasst neben der Einkommensteuer auch den Einbehalt des Solidaritätszuschlags und ggf. der Kirchensteuer. Lediglich Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, müssen weiterhin in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Über Details des neuen Verfahrens informiert die
Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, welche Sie sich in unserem geschützen Bereich
downloaden können.
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