Die Leistungen eines Arztes / Zahnarztes sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit. Tumormeldungen nicht mehr. Sie dienen nicht unmittelbar der Behandlung, Heilung oder Vorsorge von Krankheiten. lesen Sie mehr...
Chancen bieten sich immer Steuern legal zu sparen und zu gestalten. Nur gewusst wie. Für unsere Mandanten rechnen wir im November den voraussichtlichen Gewinn ihrer Praxen für das gesamte Jahr 2016 hoch und bieten Ihnen Steuergestaltungen an, die Sie hier nachlesen oder herunterladen können. lesen Sie mehr...
Die Errichtung von Photovoltaikanlagen unterliegt nun der Bauabzugssteuer nach dem Einkommensteuergesetz.
Der Unternehmer Arzt ist ohne Vorlage einer Freistellungsbescheinigung des leistenden Unternehmers verpflichtet vom Bruttorechnungsbetrag 15% einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen.
Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie die Freistellungsbescheinigung des bauleistenden Unternehmers an.
Bei Fragen beraten wir Sie gern. Als Bauleister, als Arzt, oder schlicht als Vermieter mit mehr als zwei Mietobjekten.