18.02.2011Ärzte und Zahnärzte bieten Ihren Patienten umsonst kostenlose Leistungen an. Das Landgericht (LG) Berlin hat mit seinem Urteil vom 07.09.2010 (Az.: 103 O 80/10) festgestellt, dass ein Verstoß gegen die Berufsordnung vorliegt, wenn Ärzte kostenlose Leistungen anbieten. Sie handeln wettbewerbswidrig. Ärztliche Leistungen dürfen nicht kostenlos angeboten werden.
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16.02.2011Ärzte ohne Grenzen gibt es nicht. Jedenfalls in Bezug auf Zweitpraxen. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) entschieden (Az.: B 6 KA 7/10 R). Eine Zweitpraxis, zu der der Arzt 128 km fahren muss, verbessert nicht die Versorgung der Patienten am Ort der Zweitniederlassung.
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