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Die Vollmachtsdatenbank wurde von der Finanzverwaltung initiiert, um den Steuerpflichtigen und deren Berater einen sicheren und autorisierten Zugriff auf die beim Finanzamt verwalteten Informationen zu ermöglichen. Für die Steuerberater sind deren Kammern bei der Umsetzung mit ins Boot genommen worden. Für den Zugriff auf die Daten ist deshalb die Datenbank bei den Steuerberaterkammern angesiedelt. lesen Sie mehr...