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01.09.2004
Rentenbezugsmitteilungen nach dem Alterseinkünftegesetz
Ab dem 01. Januar 2005 wird die steuerliche Behandlung der Altersvorsorge völlig neu geregelt. Im Rahmen dieser Veränderungen wurde § 22a EStG geschaffen.
Die Regelung sieht vor, dass die gesetzliche Rentenversicherung, die landwirtschaftlichen Alterskassen, die berufsständischen Versorgungsunternehmen, die Pensionskassen sowie Versicherungsunternehmen die steuerlich zu erfassenden Rentenzahlungen an ihre Mitglieder und Kunden der Bundesversichrungsanstalt für Angestellte als zentrale Stelle mitzuteilen haben. Diese zentrale Stelle untersteht dem Bundesamt für Finanzen.