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30.04.2010

Altverluste Steuer mindernd nutzen

Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungsteuer in Deutschland eingeführt. Verluste aus Kapitalvermögen können seitdem im Rahmen der Abgeltungsteuer nur noch mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden. Besondere Schwierigkeiten, sowie ein zeitlicher Druck durch die zeitlich begrenzte Verlustverrechnungsmöglichkeit bis zum 31.12.2013, ergeben sich für die sogenannten Altverluste.

 
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