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24.05.2010
Ärzte als Beauftragte der Krankenkassen
Vertragsärzte / -zahnärzte sind Beauftragte der Krankenkassen. So jedenfalls entschied es das Oberlandesgericht Braunschweig in dem Beschluss vom 23.02.2010 (Az. Ws 17/10). Die Beauftragtenstellung zeige sich im Rechtsverhältnis zwischen den Krankenkassen, den Kassenärzten / -zahnärzten, den Kassenpatienten und den anderen Teilnehmern im Gesundheitswesen.
Der Kassenvertragsarzt sei aufgrund der ihm durch Gesetz zugewiesenen Aufgabe berechtigt und verpflichtet, für den Betrieb der Krankenkassen zu handeln. So nehme er durch die Art und Menge der von ihm verschriebenen Medikamente (und erbrachten Leistungen) erheblichen Einfluss auf betriebliche Entscheidungen der Krankenkassen.