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17.05.2005

Anwendung der 1%-Regelung bei Verfügbarkeit mehrerer Kraftfahrzeuge

Wird bei vier im Betriebsvermögen befindlichen Kraftfahrzeugen für keines der Fahrzeuge zum Nachweis der privaten Nutzung ein Fahrtenbuch geführt,
 
ist die typisierende 1%-Regelung des § 6 Abs 1 Nr. 4 Satz 2 EStG auf alle vier Fahrzeuge anzuwenden (vgl. Ziff. 2 des BMF-Schreibens vom 21.01.2002, BStBl 2002 I S. 148). Dem steht die - wegen Verschmutzung des Kofferraums und gemeinsamer Nutzung nur eines Fahrzeugs durch die Eheleute - behauptete Nutzung nur zweier Fahrzeuge zu privaten Zwecken nicht entgegen.

(FG München, Urteil vom 07.12.2004 - 2 K 3137/03)
 
 
Hinweis PSP-Service:
 
Das Urteil zeigt mögliche Tendenzen zur Anwendung der 1%-Regelung bei mehereren Fahrzeugen auf. In unserer Kanzlei erfolgt bis auf weiteres keine Anwendung des FG-Urteils.





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