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28.02.2005

Körperschaftsteueranrechnungsverfahren auf dem Prüfstand

Nachdem der EuGH in der Rechtssache Manninen das finnische Körperschaftsteueranrechnungs- verfahren für europarechtswidrig erklärt hat, kann davon ausgegangen werden, dass auch das deutsche Anrechnungsverfahren nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war.


 
Dies ermöglicht inländischen Anlegern, die während der Geltung des deutschen Anrechnungsverfahrens Gewinnausschüttungen von Körperschaften mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat erhalten hatten, die ausländische Körperschaftsteuer auf ihre inländische Steuerschuld nachträglich anrechnen zu lassen.

Soweit die Veranlagungen noch nicht bestandskräftig sind, ist die Anrechnung unproblematisch möglich. Aber auch für bestandskräftige Jahre wird die Auffassung vertreten, dass eine Anrechnung in den Grenzen der Festsetzungsverjährung noch möglich sein soll.





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