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01.08.2012

GOZ – verbindliches Rechnungsformular

Am 02. Juli 2012 hat das Bundesministerium für Gesundheit ein neues, verbindliches Formular für zahnärztliche Rechnungen bekannt gemacht. Es ist für alle Rechnungen ab sofort verbindlich. Die Bekanntmachung einschließlich Muster finden Sie am Endes dieses Artikels.
 
Bitte beachten Sie, dass Ihre Rechnungen gegenüber Ihren Patienten nur dann fällig sind, dass heißt bezahlt werden müssen, wenn sie der gesetzlichen Form entsprechen. Zwar hat das Bundesminsterium für Gesundheit die Beihilfe sowie die privaten Krankenversicherer gebeten, in einer Übergangszeit auch Rechnungen zu akzeptieren, die noch nicht der neuen Form entsprechen. Diese sollen auch eine entsprechende Bereitschaft signalisiert haben. Doch besteht hierzu keine gesetzliche Pflicht. Und auch wenn die Behilfe und die privaten Versicherer mit der Neuregelung großzügig verfahren, sind doch die Patienten die Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtigen, die an die Bitte des Minsteriums in keiner Weise gebunden sind. Es bleibt somit zu hoffen, dass die Softwareanbieter möglichst schnell die neuen Vorgaben in die Praxis umsetzen. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich kurzfristig Kontakt mit Ihrem Softwarelieferanten aufzunehmen.


Bekanntmachung vom 02. Juli 2012





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