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05.07.2012

GEMA-Gebühren in der Praxis

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C-135/10) hat in diesem Frühjahr für große Aufregung gesorgt. Der Gegenstand des entschiedenen Verfahrens war die Klage einer italienischen Vereinigung, die unserer GEMA vergleichbar ist, gegen einen italienischen Zahnarzt, indem es „um die Wiedergabe geschützter Tonträger im Rahmen von Radiosendungen in dessen Praxis“ ging. Dabei entschied der EuGH, dass die Wiedergabe von Musik in einer Zahnarztpraxis keine „öffentliche Wiedergabe“ sei. Sind damit auch die GEMA-Gebühren für Arzt- und Zahnarztpraxen bald Geschichte?
 
Der Euphorie auf der einen Seite, steht Skepsis auf der anderen Seite gegenüber. Während einige Experten das Ende der GEMA-Gebühren in Arzt- und Zahnarztpraxen propagieren und die Auflösung der Verträge mit der GEMA empfehlen, sind andere Experten sehr viel zurückhaltender. Sie weisen daraufhin, dass Urheberrechtsverletzungen in Einzelfällen hohe Schadenersatzforderungen zur Folge haben können und aufgrund der überschaubaren GEMA-Gebühren und der noch immer nicht eindeutigen Rechtslage Vorsicht geboten ist. Richtungsweisende Entscheidungen deutscher Gerichte vor dem Hintergrund der europäischen Entscheidung gibt es derzeit noch nicht. 
Die GEMA selbst sieht das nicht erlaubte Abspielen von Musik in Praxen weiterhin als Urheberrechtsverstoß an, wie sie uns anlässlich des Tätigwerdens für einen Mandanten wissen ließ. Diese Stellungnahme ist selbstverständlich nicht überraschend.

Was bedeutet die Entscheidung nun aber für Sie? Wir stellen Ihnen die beiden Handlungsmöglichkeiten mal sehr überspitzt dar:

Lieben Sie das Risiko? Gehen Sie keinem Streit aus dem Weg und scheuen Sie weder die Zeit noch die Kosten, die eine möglicherweise auch gerichtlich geführte Auseinandersetzung mit sich bringen kann? Dann könnte es für Sie richtig sein, mit der GEMA auf Konfrontationskurs zu gehen und die Zusammenarbeit im Hinblick auf die europäische Entscheidung zu beenden.

Wenn Sie es eher ruhig und beschaulich mögen, dann könnten Sie aber auch die nächsten Monate abwarten. Zum einen auf die Entscheidung deutscher Gerichte zu diesem Thema. Zum anderen auf die Vorgehensweise der GEMA. So war dieser Tage der Presse zu entnehmen, dass die GEMA für das Jahr 2013 eine Änderung Ihrer Gebührenstruktur plant. Auch dadurch könnte die Situation für Ihre Praxis in ein neues Licht gerückt werden.





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