News

<
356 / 503
>
02.08.2009

"Luxusautos" - der Neid des Fiskus

Die betriebliche Nutzung von Autos ist immer im Focus des Finanzamtes. Hochwertige betriebliche Fahrzeuge beginnen ab einem Kaufpreis von 51.129,18 EUR (100.000 DM). Das wissen wir jetzt nach dem Urteil des Finanzgerichtes des Saarlandes. Die Aufwendungen für derartige Luxusfahrzeuge sind für die betriebliche Nutzung eines praktischen Arztes unangemessen. 
 
Der Neid wird besonders dadurch deutlich, dass das Finanzgericht mit dem Urteil vom 17.12.2008 1 K 2011/04 die rigorose Vorgehensweise des Finanzamtes absegnete. Das Finanzamt deckelte die Betriebsausgaben bei PKW-Anschaffungskosten von 100.000 DM, berechnete die private Nustzung jedoch nach dem vollen Listenpreis (und nicht vom Finanzamt angenommenen Wert von 100.000 DM) und wendete die 1%-Regelung schließlich noch für jedes vom Arzt betrieblich genutzen Fahrzeuges an. Bisher diente als Grundlage für die 1%-Regelung der Listenpreis des teureren Wagens.





ZURÜCK
Button um zum Kopf der Seite zu scrollen