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01.03.2006
Bundeseinheitliche durchschnittliche Preise für zahntechnische Leistungen ab 01.04.2006 um 1,2934 Prozent erhöht
Nach monatelangen schwierigen Verhandlungen haben sich die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der VDZI am 10.02.2006 geeinigt, die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen ab 01.04.-31.12.2006 um 1,2934 Prozent zu erhöhen.
Diese bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise sind technische Bemessungsgrundlage zur Festlegung der bundeseinheitlichen Festzuschüsse.
Gleichzeitig sind diese Preise jedoch in den Vereinbarungen der Zahntechniker-Innungen mit den Landesverbänden der Krankenkassen zu beachten, da die in den Ländern vereinbarten Höchstpreise nur um +/- 5 Prozent davon abweichen dürfen. Die neue Vereinbarung bietet damit den Innungen und den Landesverbänden der Krankenkassen einen verbesserten Verhandlungsspielraum für eine dringend erforderliche Anpassung der Höchstpreise. Der VDZI äußert damit die Hoffnung, dass sich die stockenden Verhandlungen auf Landesebene nunmehr leichter führen lassen.
Neues BEL II - 2006 vereinbart – Einführung ab 01.04.2006
Nach Einführung des neuen Festzuschuss-Systems ab 01.01.2005 war es notwendig,
das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis auf die neuen rechtlichen Grundlagen
und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses anzupassen.
Die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen und der VDZI haben am 10.02.2006 im Benehmen mit der KZBV das neue BEL II - 2006 in den Verhandlungen abgeschlossen.
Das Unterschriftenverfahren läuft derzeit. Das neue BEL II - 2006 soll ab dem
01.04.2006 gelten. Die Mitgliedsbetriebe der Zahntechniker-Innungen werden daher in
Kürze von den Innungen und dem VDZI umfassend über das neue BEL II - 2006 mit
entsprechenden Unterlagen informiert.
Festzuschüsse - Die Kritik und die Argumente des VDZI setzen sich
immer stärker durch
Der VDZI hat bekanntlich von Beginn an vehement im Gemeinsamen Bundesausschuss und gegenüber der Politik die einschränkenden Befunde und Festzuschuss-Regelungen bei der Anwendung von Brückenversorgungen und Kombinationsversorgung kritisiert und schnelle Veränderung gefordert. Die stichhaltigen Argumente des VDZI sind derweil nicht ohne Wirkung geblieben. Dies zeigen die Aussagen aus den Kreisen der Krankenkassen, Patientenvertreter und der Politik. Alle teilen zwischenzeitlich die Beurteilung des VDZI und unterstützen die Änderung der Befunde und Festzuschüsse bei Brücken- und Kombinationsversorgungen auf das Niveau vor Einführung der Festzuschüsse.
Selbst die Koalitionsvereinbarung der neuen Regierung mahnt die Überprüfung der Festzuschüsse an. Das machen die Gespräche in Berlin deutlich. Allerdings: Dies setzt entsprechende Anträge im Gemeinsamen Bundesausschuss und eine entsprechende Beschlussfassung voraus.
(VDZI - Pressemitteilung vom 16. Februar 2006)