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02.03.2004
Das Zwei-Konten-Modell
Durch Nutzung des Zwei-Kontenmodells können Schuldzinsen für Privatdarlehen mit erheblichen Steuervorteilen in steuerlich berücksichtigungsfähige Betriebsausgaben umfunktioniert werden.
Auch wenn der durch Privatentnahmen entstandene Sollsaldo des betrieblichen Kontos später durch eine Kreditaufnahme ausgeglichen wird, handelt es sich bei einem solchen Kredit um ein Privatdarlehen, und die hierfür aufgewendeten Zinsen dürfen steuerlich nicht abgezogen werden.
Die Nichtabziehbarkeit von Schuldzinsen, die mit Privatentnahmen in Zusammenhang stehen, kann mit Hilfe des 2-Konten-Modells vermieden werden. Neben zwei betrieblichen wird dazu ein privates Bankkonto benötigt. Das eine betriebliche Konto dient zur Bestreitung sämtlicher betrieblicher Aufwendungen. Vom anderen Konto, auf dass alle Betriebseinnahmen eingehen, werden die Privatentnahmen getätigt. Dabei muss unbedingt auf die strenge Trennung beider betriebicher Konten geachtet werden. Die anfallenden Schuldzinsen sind dann unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 4a EStG abzugsfähig.
Allerdings führen Überentnahmen unter Umständen nach § 4 Abs. 4a EStG zu einer Kürzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs. Daher ist es von Vorteil, wenn ein Bestand an Unterentnahmen vorhanden ist, der mit späteren Überentnahmen verrechnet werden kann.
Bereits die Nutzung des Zwei-Kontenmodells kann zu erheblichen Steuervorteilen führen, da es die Umwandlung privater Darlehenszinsen in steuerliche abziehbare Betriebsausgaben ermöglicht.
Für die sichere Anwendung des 2-Konten-Modells sind jedoch einige weitere Details zu beachten. Zudem findet das oben beschriebene Zwei-Konten-Modell seine Grenzen in der sogenannten Überentnahmeregelung des § 4 Abs. 4a EStG.
Gerne helfen wir Ihnen bei der Optimierung Ihres betrieblichen Schuldzinsenabzugs. Bitte sprechen Sie uns an.