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11.11.2021

Die Steuerbelastung 2021 selbst gestalten

Jedes Unternehmen, jeder Arzt oder Zahnarzt in seiner Praxis, steht in den kommenden Jahren vor großen Herausforderungen. Die Umsetzung der rasanten Digitalisierungsvorhaben, die Nachbesetzung oder Aufstockung von fachlich ausgebildetem Personal oder der Verkauf der Praxis als sein Lebenswerk. Erweitern Sie dafür Ihre finanziellen Handlungsspielräume durch aktive Steuergestaltung. Mit unseren Informationen erhalten Sie einen Blick auf Heilberufe orientierte Gestaltungsmöglichkeiten.
 
Auf folgende Punkte wollen wir neben weiten Möglichkeiten Ihre Aufmerksamkeit lenken:

(1) Der Klassiker:
Ihre Gewinnsteuerung durch das Vorziehen von Betriebsausgaben und das Verlagern von Einnahmen in das kommende Jahr, sofern Sie den Gewinn von 2021 senken wollen.

(2) Hinweis 1 - IAB:
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist auf 50 Prozent erhöht. Die Anspruchsvoraussetzungen für den IAB sowie die Sonderabschreibungen wurden vereinheitlicht und eine höhere einheitliche Gewinngrenze von 200.000 € eingeführt. Der dreijährige Investitionszeitraum wurde für IAB´s aus 2017 und 2018 bis 31.12.2022 verlängert.

(3) Hinweis 2 - Änderung des Umsatzsteuersatzes:
Der Umsatzsteuersatz änderte sich zum 01.01.2021 wieder von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7%. Für die Anwendung des Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung entscheidend, nicht das Auftragsdatum, auch nicht das Rechnungsdatum. Beispiel: Sie bestellen am 15.12.2020 Ware. Die Lieferung der Ware erfolgt am 05.01.2021. Es gilt dann bereits wieder der Umsatzsteuersatz von 19% bzw. 7%.

(4) Hinweis 3 - degressive Abschreibung :
Für bis zum 31.12.2021 angeschaffte, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens kann eine degressive Abschreibung erfolgen. Die degressive Abschreibung beträgt 25%, höchstens jedoch das 2,5-fache der linearen Abschreibung.

Die nachfolgenden Informationen sind vielfach jährlich wiederkehrende Empfehlungen steuersparend tätig zu werden. Ein Großteil der Empfehlungen führt zu keiner wirklichen steuerlichen Entlastung, sondern lediglich zu einer Steuerverschiebung in zukünftige Jahre. Machen Sie das Beste daraus!

Downloadlink:
Gestaltungsempfehlungen für Ärzte und ZahnärzteDokument hier öffnen








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