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01.01.2018
Steuererklärung 2017 - Ein neues Steuerjahr 2018 beginnt für das Finanzamt
Der Staat kann aus dem Vollen schöpfen. Die Finanzquelle des Staates sprudelt. Und das Finanzamt bestimmt die Spielregeln für die Steuererklärung. Diese ändern sich im Steuerjahr 2018, in dem die Steuererklärung 2017 vom Steuerberater erstellt wird.

Quelle des Colorado Rivers - Quelle des Staats ist die Steuererklärung
Von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht
Die Finanzverwaltung ersetzt mit dem Veranlagungsjahr 2017 ab dem 01.01.2018 bundesfweit die bisherige Belegvorlagepflicht durch die Belegvorhaltepflicht.
Das klingt zunächst als Entlastung, was das Finanzamt will. Heißt aber, dass jeder Steuerpflichtige seine Belege zum Erstellen der Steuererklärung nicht nur sammeln und verarbeiten muss, sondern anschließend so aufzubewahren hat, dass er sie bei späterer Anforderung durch das Finanzamt wiederfindet und vorlegen kann. Die große Änderung ist, dass Belege erst dann dem Finanzamt vorzulegen sind, wenn das Finanzamt es wünscht. Diese Umstellung im Besteuerungsverfahren beschleunigt die Veranlagung durch eine automatisierte Bearbeitung der Steuererklä-rung und der Erstellung des Steuerbescheides. Die (mögliche) Prüfung der Erklärung mit einer Beleganforderung verschiebt sich zeitlich nach hinten. Immer dann, wenn Sie nicht mehr damit rechnen, kommt der Staat und verlangt nach Belegen. Fluch oder Segen? Auf jeden Fall eine Herausforderung. Insbesondere für diejeni-gen, die mit Belegen nichts am Hut haben wollen.
Gut, wenn nach einigen Monaten nach Bekanntgabe des Steuerbescheides die Belege dann noch auffindbar sind. Wenn sich die eigene Belegablage bewährt hat, kann es dabei bleiben. In vielen Fällen jedoch wird die Belegablage nach dem Einreichen der Belege beim Steuerberater vernachlässigt. Abhilfe schaftt ein elektronisches Ablagesystem, durch Einscannen der Belege. Durch eine Volltextsuche und einem Belegablageplan sind Belege nicht nur für das Finanzamt schnell auffindbar, sondern auch im Falle von Garantien. Eine Beleggarantie! Über den elektronischen Fundort kann dann wiederum schnell auf den tatsächlichen Fundort geschlossen werden und der Beleg liegt für die weitere Verwendung vor.
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Pflicht zur elektronischen Abgabe der Anlage EÜR
Bisher hatten Selbständige mit Einahmen von weniger als 17.500 € die Möglichkeit auf die Abgabe der Anlage EÜR des Finanzamtes zu verzichten. Ab der Steuererklärung 2017 besteht die Verpflichtung neben der elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR auch die Anlage AVEÜR elektronisch zu übermitteln, wenn in der Gewinnermittlung Abschreibungen für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angesetzt sind.
Geänderte Anlagen EÜR – und auch E-Bilanzen – sowie deren Anlagen sind auch für Vorjahre abzugeben, wenn es bei Berücksichtigung von Investitionsabzugsbeträgen zu einer Rückgängigmachung von Abzugsbeträgen in früheren Jahren kommt. Und die Modernisierung des Besteuerrungsverfahrens verlangt auch hier die elektronische Übermittlung der geänderten Anlagen.
Die Finanzverwaltung macht seit Jahren Ernst mit der Digitalisierung. Sie hängt zwar immer einige Jahre hinter ihren eigenen Vorgaben, aber sie setzt sie dennoch um.
Bei den Ärzten hält die Digitalisierung ebenfalls in den medizinischen Praxisalltag Einzug. Wann sind Ihre steuerrechtlichen Verwaltungsprozesse an der Reihe? Verpassen Sie nicht auf den Zug aufzuspringen, sonst hat er so viel Fahrt aufgenommen, dass er Sie und Ihr Personal nicht mehr auf die Reise des digitalen Zeitalters mitnimmt.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern und nehmen Sie und Ihr Personal in aller Ruhe mit. Noch ist etwas Zeit.