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31.03.2010
Reisen bildet
Wer betrieblich reist, hat es auch mit dem Steuerrecht zu tun. Reisekosten sollen möglichst den Gewinn mindern. Für jedes Land sieht die Finanzverwaltung individuelle Pauschalen vor. Und jedes Jahr dreht die Finanzverwaltung an irgendeinem Rädchen dieser Reisekosten. So auch 2010.
Die Pauschalbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten bei beruflich oder betrieblich veranlassten Auslandsreisen wurden für Reisetage ab 2010 neu festgesetzt. Änderungen haben sich etwa bei Australien, Finnland, Kanada, Norwegen, Slowakei, Südafrika sowie einigen "Exoten" in Asien oder Afrika ergeben.
Bei Reisen vom Inland in das Ausland bestimmt sich der Pauschbetrag nach dem Ort, den der Reisende vor 24 Uhr Ortszeit erreicht hat. Für eintägige Reisen ins Ausland und für Rückreisetage aus dem Ausland nach Deutschland ist der Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsorts im Ausland maßgebend. Wie hoch die ausländichen Reisekosten sind, erfahren Sie in dem Dokument "Übersicht der Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2010" unten.
Die Übernachtungspauschalen können Arbeitnehmer oder Selbstständige bereits seit 2008 nicht mehr bei den Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehen. Lediglich der Arbeitgeber kann die Übernachtung weiterhin i. H. der Pauschale steuerfrei erstatten. Gegenüber dem Finanzamt muss die Rechnung von Hotel, Pension oder Gasthof vorgelegt werden.
Für Übernachtungen im Inland gibt es Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer. Durch die ermäßigte Belastung der Übernachtung mit 7% Umsatzsteuer werden andere Leistungen, wie z.B. Frühstück oder Mediennutzung sichtbar und sind bei Erstattung durch den Arbeitgeber als geldwerter Vorteil zu versteuern. Näheres erfahren Sie aus unserem Rundschreiben aus dem März 2010.
Reisekosten ab 2010 - Übernachtungen
Übersicht der Pauschbeträge für Auslandsreisen ab 2010