News

<
400 / 500
>
14.03.2008

Wie versteuert man Regenwürmer? 

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob beim Verkauf von Regenwürmern nun der volle Umsatzsteuersatz oder der ermäßigte gilt. Das Finanzamt ging von ersterem, der Regenwurmverkäufer von letzterem aus. Die Urteilsbegründung, die dem Finanzamt Recht gab, ist ein Lehrstück der Gesetzesauslegung und zeigt auf wunderbare Weise, wie logisch das Steuerrecht in Deutschland ist.

 
Dokument hier öffnen






ZURÜCK
Button um zum Kopf der Seite zu scrollen