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14.03.2008

Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren

Schade, dass getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, nun dem allgemeinen Steuersatz unterliegen. Hingegen unterliegen genießbare getrocknete Schweineohren dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, und zwar auch dann, wenn sie als Tierfutter verwendet werden.

 
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