News
14.03.2008
Steuersatz für Umsätze mit getrockneten Schweineohren 
Schade, dass getrocknete Schweineohren, die nicht für den menschlichen Verzehr geeignet sind, nun dem allgemeinen Steuersatz unterliegen. Hingegen unterliegen genießbare getrocknete Schweineohren dem ermäßigten Umsatzsteuersatz, und zwar auch dann, wenn sie als Tierfutter verwendet werden.
Dokument hier öffnen