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12.04.2007

Pflichtangaben auf Internetseiten

Die Betreiber beruflich genutzter Internetseiten sind verpflichtet personen- und berufsbezogene Angaben auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.


 
Bis zum 29.02.2007 ergab sich diese Verpflichtung aus § 6 TDG (Teledienstegesetz). Am 01.03.2007 ist gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Telemediengesetzes (TMG) das Teledienstegesetz außer Kraft getreten. Die Pflichtangaben sind nunmehr durch § 5 TMG geregelt. 

An der Regelung sind nur redaktionelle Änderungen vorgenommen worden, der Inhalt und der Umfang der Pflichtangaben hat sich nicht verändert. Eine Überarbeitung der eigenen Homepage ist deshalb nur erforderlich, wenn dort auf die Regelung im TDG Bezug genommen wird oder bisher keine Pflichtangaben veröffentlicht worden sind. 





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