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21.12.2005

Gemeinsame Front für den Erhalt der Abzugsfähigkeit von Steuerberatungskosten

Der Steuerzahlerbund, Steuerberaterverband und Finanzbeamte fordern den Gesetzgeber beim geplanten Abzugsverbot von Steuerberatungskosten als Sonderausgabe zum Umdenken auf.

 

 
Der Bund der Steuerzahler, die Deutsche Steuer-Gewerkschaft und der Deutsche Steuerberaterverband fordern den Gesetzgeber zum Umdenken auf. „Private Steuerberatungskosten müssen weiterhin in vollem Umfang abziehbar bleiben“, sind sich die Präsidenten Dr. Karl Heinz Däke, Dieter Ondracek und Jürgen Pinne einig.

Nach dem Gesetzesentwurf kann ab 2006 nur noch ein Teil der Rechnung des Steuerberaters steuerlich geltend gemacht werden. Der Teil für die Ermittlung der Einkünfte ist weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig. Der Teil für das Ausfüllen der Steuererklärung war bisher als Sonderausgaben abzugsfähig, wirkt aber zukünftig nicht mehr steuermindernd.

In der gemeinsamen Pressemitteilung der drei Verbände heißt es:

"Das Steuerrecht ist so kompliziert, dass die Steuerzahler zur Erfüllung ihrer Erklärungspflichten auf Steuerfachinformationen oder die Hilfe eines Steuerberaters angewiesen sind. Steuerberatungskosten, zu denen neben den Kosten eines Steuerberaters auch Kosten für die Anschaffung von Steuerfachliteratur oder eines PC-Steuerprogramms gehören, sind daher kein freiwilliger, sondern zwangsläufiger Aufwand.

Dadurch ist die Leistungsfähigkeit der Steuerzahler gemindert, was bei der Besteuerung zwingend zu berücksichtigen ist. Dies hat den Gesetzgeber schon 1965 veranlasst, den Sonderausgabenabzug für Steuerberatungskosten einzuführen. Eine Erklärung, warum diese Argumente 2006 keine Gültigkeit mehr besitzen sollen, bleiben die Fraktionen von CDU/CSU und SPD in ihrem Gesetzesentwurf schuldig.

Vermehrt selbst erstellte Steuererklärungen werden eine hohe Fehlerquote zur Folge haben und können dazu führen, dass steuerliche Abzugsmöglichkeiten nicht genutzt werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass sich künftig mehr Steuerzahler mit der Bitte um Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung an die Finanzämter wenden werden, die darauf personell nicht eingerichtet sind."
 
 
Bürokratismus statt Steuermehreinnahmen

Die Streichung des Sonderausgabenabzugs für private Steuerberatungskosten wird der Bundesregierung kaum zusätzliche Einnahmen bringen, sagt die Steuerberaterkammer Düsseldorf voraus.

„Mehreinnahmen in nennenswertem Umfang wird es nicht geben, weil ein Großteil der Steuerberatungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig bleibt“, sagt Dr. Horst Vinken, Präsident der Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Die Koalition wolle durch die Aufhebung des Sonderausgabenabzugs die Bemessungsgrundlage verbreitern und dadurch mehr Steuern einnehmen. Tatsächlich werde unter dem Strich aber nur ein geringer Teil der Beratungskosten nicht abzugsfähig sein und damit nicht zu den erwarteten zusätzlichen Steuermehreinnahmen führen.

Unter diesen nicht abzugsfähigen Teil fallen auch Beratungskosten für außergewöhnliche Belastungen, wie zum Beispiel Krankheitskosten. Besonders treffe dies sozial Benachteiligte und Behinderte, denen ohne eine professionelle Beratung möglicherweise steuerliche Abzugsmöglichkeiten entgehen.

Die Aufhebung des Sonderausgabenabzugs mache die gesamte Steuererklärung komplizierter, da die Beratungskosten nach der neuen Gesetzeslage auf verschiedene Einkunftsarten aufgeteilt werden müssten.

Insbesondere sei mit zusätzlichen Belastungen der Finanzämter durch Steuerpflichtige zu rechnen, die ihre Steuererklärungen künftig selbst erstellten, um sich die Kosten für den Berater zu sparen. Häufige Rückfragen an die Ämter und fehlerhafte Steuererklärungen seien zu erwarten.

„Wenn die Bundesregierung den Sonderausgabenabzug streicht, straft sie den Steuerzahler letztlich mit höheren Kosten für einen völlig überflüssigen bürokratischen Aufwand“, meint Dr. Vinken.





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