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20.04.2020
Als akkreditierter BAFA Berater erhalten unsere Mandanten für unsere PSP Unternehmensberatungen einen Zuschuss von bis zu 4.000 €
Das Corona-Virus hat für immer mehr Freiberufler, Ärzte und Zahnärzte sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) drastische und existenzbedrohliche Auswirkungen. Kurzarbeit, Ausfall von Arbeitskräften und Leistungsangebot sowie der Kunden- und Patientennachfrage, Schließungen, etc.. Diese Herausforderungen sind oft nur durch externe Beratungsleistungen zu meistern. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) das bereits bestehende Förderprogramm „unternehmerisches Know-How“ aktuell um ein Corona Modul ergänzt. Für dieses zunächst bis zum 31.12.2020 limitierte Unterstützungsprogramm bieten wir Ihnen als akkreditierter Berater des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Ihre Praxis / Ihr Unternehmen maßgeschneiderte, individuelle Beratungsangebote. In Kraft getreten ist die Richtlinie am 03.04.2020.
Für alle durch die Corona-Krise betroffenen KMU beträgt der Zuschuss 100% der Beratungskosten bis maximal 4.000 €. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt Beratungshonorare, Auslagen und Reisekosten bis zu dieser Höhe komplett. Nicht übernommen wird die von uns in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer von 19%. Ausgezahlt wird der Zuschuss direkt an uns.
Welche von uns angebotenen Leistungen werden gefördert?
Beratungen zu allen
• wirtschaftlichen
• finanziellen
• personellen
• organisatorischen
Fragen der Unternehmensführung. Z.B. die Organisation und der Ausbau von Geschäftsfeldern, die Digitalisierung Ihrer Organisation, die Sicherung und Steuerung Ihrer Liquidität, die Sicherung und die Gewinnung von Personal, ....
Steuerberatung (z.B. steuerlich optimierte Gestaltungsberatung) und Rechtsberatung (z.B. Vertragsberatung) stellen neben der Beratung zum Vertrieb von IGel-Leistungen KEINE förderfähigen Beratungen dar!
Vor Zuschussbeantragung ist ein Beratungsgespräch über Ziel und Umfang der Beratung mit uns sinnvoll, um zu klären, welche betrieblichen Wünsche und Vorstellungen Sie haben und ob Ihre Ziele förderfähig sind bzw. ob diese von Ihnen gewünschte Leistung von uns erbracht werden kann. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken darüber machen, für welche Themen Sie für welches Ziel eine Beratung in Anspruch nehmen wollen, in welchem Zeitraum mit welchem Beratungsumfang die Beratung erfolgen soll und welches Budget Ihnen zur Verfügung steht.
Zur Ausschöpfung des maximalen Zuschusses können mehrere Beratungen beantragt werden. Eine Beratung vor Ort bei Ihnen ist nicht unbedingt erforderlich.
Weitere Hinweise finden Sie unter diesem Link zur BAFA
https://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/Unternehmensberatung/unternehmensberatung.html?nn=8062106
Daneben bietet die NBank für KMU, also keine Ärzte und Zahnärzte, einen Digitalbonus an. Dieser Zuschuss beträgt 30% bis 50% der Investitionen in die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit an. Die Fördersumme beträgt mindestens 2.500 € und maximal 10.000 €. Vom 01.04.2020 bis 30.06.2020 kann auch in Videokonferenzsysteme, Homeoffice-Technik und Telemedizinsysteme investiert werden. Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link bei der NBank:
https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgründung/Digitalbonus.Niedersachsen/index.jsp
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie Beratungsleistungen zu Ihrer Liquidität oder in die Digitalisierung Ihrer Buchführung (Unternehmen Online) planen. Noch nie war der Zeitpunkt so gut, wie heute!