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05.07.2009
Praxisgebühr steht
Die Praxisgebühr verstößt nach Auffassung des Bundessozialgerichts (BSG) nicht gegen die Verfassung. Der unterlegene Kläger will nun vor das Bundesverfassungsgericht gehen.
Mit dem Urteil vom 25.6.2009 (AZ: B 3 KR 3/08 R) bestätigt das BSG die Konformität des Gesetzes, in dem die Praxisgebühr geregelt ist, mit der Verfassung. Es sieht weder den Gleichheitsgrundsatz verletzt noch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers.