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20.05.2025
Steuern sparen mit haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen: So funktioniert’s
Wer Rechnungen für Haushaltshilfen oder Handwerker sorgfältig aufbewahrt, kann bares Geld sparen. Der Staat unterstützt viele alltägliche Dienstleistungen mit einer direkten Steuerermäßigung. Welche Arbeiten begünstigt sind und wie hoch die Ersparnis ausfallen kann, erklären wir kompakt und verständlich.

Viele wissen nicht, dass sie ganz einfach Steuern sparen können, wenn sie bestimmte Arbeiten im eigenen Haushalt erledigen lassen – zum Beispiel eine Putzkraft engagieren, den Garten pflegen lassen oder das Badezimmer renovieren. Dafür gibt es eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG. Das bedeutet konkret: Die Einkommensteuer wird direkt um einen Teil der Arbeitskosten gesenkt – unabhängig davon, ob jemand Mieter oder Eigentümer ist. Es zählt allein, dass die Leistung im privaten Haushalt im EU- oder EWR-Raum erbracht wurde.
Unterschieden wird dabei zwischen haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Für beide Bereiche gibt es klare Regeln, was begünstigt ist und wie viel Erstattung möglich ist.
Haushaltsnahe Dienstleistungen – bis zu 4.000 € Steuerersparnis pro Jahr
Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören zum Beispiel Putz- und Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenpflege wie Rasenmähen oder Heckenschneiden, aber auch die Betreuung von Haustieren. Ebenso begünstigt sind Pflege- und Betreuungsleistungen im Haushalt – auch wenn diese durch Angehörige erbracht werden. Sogar Leistungen im Rahmen der eigenen Heimunterbringung können berücksichtigt werden.
Von den reinen Arbeitskosten werden 20 % direkt von der Einkommensteuer abgezogen – bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 € im Jahr (das entspricht 20 % von 20.000 € Arbeitskosten). Wichtig: Es zählen wirklich nur die Arbeitskosten, nicht die Materialkosten oder Anfahrtspauschalen.
Handwerkerleistungen – bis zu 1.200 € Steuerersparnis pro Jahr

Auch wer Handwerker mit Renovierungen, Modernisierungen oder Reparaturen beauftragt, kann Steuern sparen. Das betrifft unter anderem die Instandsetzung von Heizung, Küche oder Fenster, Gartengestaltung, Schornsteinfegerleistungen oder sogar Wartungsarbeiten an Haushaltsgeräten.
Auch hier gilt: 20 % der reinen Arbeitskosten können abgesetzt werden – maximal 1.200 € im Jahr (20 % von 6.000 € Arbeitskosten).
Nicht begünstigt sind allerdings Arbeiten im Rahmen eines Neubaus. Dazu zählen sämtliche handwerklichen Tätigkeiten, die mit der Errichtung eines Haushalts bis zur Fertigstellung zusammenhängen. Nachträgliche Maßnahmen wie ein Dachausbau, ein Carport, eine Terrasse oder eine neue Gartenanlage sind dagegen grundsätzlich förderfähig – sofern sie erst nach Bezug erfolgen.
Was zählt als „Haushalt“ – und was nicht?

Als „Haushalt“ gelten nicht nur die selbst bewohnte Wohnung oder das eigene Haus, sondern auch Zweit- oder Ferienwohnungen – solange sie dem Steuerpflichtigen privat zur Verfügung stehen. Auch angrenzende öffentliche Flächen wie der Gehweg vor dem Haus zählen mit dazu, etwa bei der Schneeräumung oder Gehwegreinigung. Öffentliche Straßen oder Gebühren für Müllabfuhr und Abwasserentsorgung sind hingegen nicht begünstigt.
Beim Umzug lassen sich übrigens nicht nur die Arbeiten in der neuen Wohnung ansetzen – auch die Renovierung der alten Wohnung kann berücksichtigt werden, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Was muss beachtet werden, damit die Steuerermäßigung greift?
Ganz wichtig: Es muss eine Rechnung über die erbrachte Leistung vorliegen, und die Zahlung muss unbar, also per Überweisung, erfolgen – Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Auch bei Abschlagszahlungen ist der Zahlungszeitpunkt entscheidend: Maßgeblich für die Steuerermäßigung ist immer das Jahr, in dem gezahlt wurde, nicht wann die Arbeiten ausgeführt wurden.
Die Regelung gilt übrigens nicht nur für Eigentümer. Auch Mieter können profitieren – zum Beispiel, wenn Hausmeister- oder Reinigungsdienste über die Nebenkosten abgerechnet werden. Voraussetzung ist, dass der Anteil der begünstigten Leistungen aus der Jahresabrechnung hervorgeht oder durch eine Bescheinigung des Vermieters bzw. der Hausverwaltung nachgewiesen wird.
Alle können profitieren
Diese Steuerermäßigung ist eine einfache Möglichkeit, private Ausgaben steuerlich geltend zu machen – und belohnt alle, die Hilfe in Haus und Garten nicht schwarz, sondern offiziell und nachweisbar in Anspruch nehmen. Wer Rechnungen für Haushaltshilfen oder Handwerker sorgfältig aufbewahrt, kann bares Geld sparen. Der Staat unterstützt viele alltägliche Dienstleistungen mit einer direkten Steuerermäßigung.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Vorteile optimal nutzen und typische Fehler vermeiden.