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03.03.2025

Steuerliche Auswirkungen der Ratenzahlung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen

Eigentümer von selbstgenutzten Wohnimmobilien können energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich fördern lassen. Der Steuerabzug nach § 35c EStG ermöglicht es, 20 Prozent der Kosten direkt von der Einkommensteuer abzuziehen, verteilt auf drei Jahre. Allerdings hängt der Zeitpunkt der steuerlichen Entlastung entscheidend davon ab, wann die vollständige Zahlung der Maßnahme erfolgt. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs zeigt, dass eine Ratenzahlung dazu führen kann, dass der Steuerabzug erst später genutzt werden kann.
 

Wann gilt eine Maßnahme als abgeschlossen?

Das Gericht stellt klar, dass eine Sanierungsmaßnahme erst dann als abgeschlossen gilt, wenn der gesamte Rechnungsbetrag bezahlt wurde. Eine Fertigstellung der Arbeiten allein reicht nicht aus, um die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können. Wer die Zahlung über mehrere Jahre verteilt, verschiebt dadurch auch die steuerliche Berücksichtigung der Maßnahme. Das kann insbesondere dann nachteilig sein, wenn die Steuerersparnis bereits in einem früheren Jahr benötigt wird.

Alternative zur Ratenzahlung: Finanzierung durch Darlehen

Eine Alternative zur Ratenzahlung besteht in der Finanzierung über ein Darlehen. Wäre die Rechnung direkt in voller Höhe beglichen worden, hätte die Steuerermäßigung bereits im Jahr der Zahlung genutzt werden können, unabhängig davon, wann die Rückzahlung des Darlehens erfolgt. In vielen Fällen kann dies eine steuerlich vorteilhaftere Lösung sein, insbesondere wenn hohe Steuerbelastungen in einem bestimmten Jahr ausgeglichen werden sollen.

Möglichkeit der Absetzung nach § 35a EStG

Neben der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann es sinnvoll sein, zu prüfen, ob einzelne Zahlungen im Rahmen der Ratenzahlung als Handwerkerleistungen nach § 35a EStG absetzbar sind. Dies wird derzeit durch die Finanzgerichte geprüft und könnte eine Möglichkeit darstellen, zumindest Teile der Steuerersparnis vorzeitig geltend zu machen.

Steuerliche Planung als entscheidender Faktor

Die Wahl der Zahlungsweise kann somit erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Wer eine energetische Sanierung plant, sollte frühzeitig überlegen, ob eine sofortige Zahlung oder eine Finanzierung steuerlich günstiger ist. Eine vorausschauende Planung kann dazu beitragen, die Steuerersparnis optimal zu nutzen und unerwartete Verzögerungen zu vermeiden.

Individuelle Beratung für optimale steuerliche Gestaltung

Jede steuerliche Situation ist individuell. Ob eine Ratenzahlung oder eine Sofortzahlung für Ihre geplante energetische Sanierung steuerlich sinnvoller ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wir unterstützen Sie dabei, die für Sie optimale Entscheidung zu treffen. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin, um Ihre steuerlichen Möglichkeiten voll auszuschöpfen.





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