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24.01.2025
Gesetzesänderungen 2025: Was sich ändert und wichtig ist
Zum Jahresbeginn 2025 treten verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft, die sowohl steuerliche als auch andere wirtschaftsrelevante Bereiche betreffen. Diese Änderungen bieten Unternehmen und Privatpersonen neue Chancen, erfordern aber auch eine frühzeitige Anpassung. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Verkürzung der Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege
Eine zentrale Änderung ist die Verkürzung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Diese Regelung gilt auch rückwirkend, sodass Unternehmen ihre Archivierungslasten sofort reduzieren können. In Kombination mit digitalen Archivierungslösungen wie DATEV Unternehmen-Online bietet diese Anpassung erhebliches Einsparpotenzial beim Verwaltungsaufwand.
Erhöhte Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Familien profitieren von einer Verbesserung bei den Kinderbetreuungskosten. Der steuerlich abzugsfähige Anteil steigt von 66,6 % auf 80 % der tatsächlichen Aufwendungen. Gleichzeitig wird der maximale Betrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro pro Kind angehoben. Dies entlastet insbesondere Familien mit höheren Betreuungskosten. Eine präzise Dokumentation der Aufwendungen ist entscheidend, um die Vorteile vollständig zu nutzen.
Neue Regelungen für Unterhaltszahlungen
Unterhaltszahlungen an berechtigte Personen können ab 2025 nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie per Überweisung erfolgen. Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt. Diese Regelung soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Zahlungen erhöhen und erfordert eine Anpassung der Zahlungsmodalitäten.
Anhebung der Kleinunternehmer-Umsatzgrenzen
Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden deutlich angehoben:
- Vorjahresumsatz: von 22.000 Euro auf 25.000 Euro.
- Laufender Umsatz: von 50.000 Euro auf 100.000 Euro.
Zusätzlich wird ein neues Meldeverfahren eingeführt, das es inländischen Unternehmern erleichtert, die Regelung in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. Diese Änderungen fördern die Flexibilität und Wettbewerbsfähigkeit kleiner Unternehmen.
Neue Anforderungen an Kleinunternehmer-Rechnungen
Erstmals werden verbindliche Mindestangaben für Rechnungen von Kleinunternehmern vorgeschrieben. Dies sorgt für klarere Standards und mehr Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr. Es ist ratsam, bestehende Rechnungsformate zu überprüfen und anzupassen.
Höhere Schwellenwerte für Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die Grenze für die vierteljährliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen wird von 7.500 Euro auf 9.000 Euro angehoben. Diese Änderung reduziert den Verwaltungsaufwand für kleinere Unternehmen und schafft zusätzliche Kapazitäten für andere Aufgaben.
So können Sie von den Änderungen profitieren
Die Gesetzesänderungen 2025 bringen steuerliche und organisatorische Neuerungen, die Ihre Prozesse betreffen. Ob kürzere Aufbewahrungsfristen, neue Abzugsmöglichkeiten oder geänderte Regelungen für Kleinunternehmer – wer rechtzeitig handelt, kann diese Änderungen optimal für sich nutzen.
Unser Expertenteam steht bereit, wenn Sie bei der Umsetzung der Neuerungen unterstützung benötigen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Strategie auf die neuen Vorgaben abzustimmen und langfristig zu profitieren.