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20.11.2019
Informationsbrief Dezember 2019
Aus dem Inhalt:
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Grundsteuerreform beschlossen
- Mindeslohn ab 1. Januar 2020: 9,35 Euro
- Weitere Steueränderungen ab 2020 und später
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Vorsteuerabzug bei Umzugskostenerstattung an Arbeitnehmer
- Zurechnung eine Kirchensteuer-Erstattungsüberhangs
- Fristverlängerung bei Umstellung von Registrierkassen
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