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17.10.2018
Informationsbrief November 2018
Aus dem Inhalt:
- Sonderausgaben 2018
- Baukindergeld im "Erstjahr" spätestens bis zum 31. Dezember 2018 beantragen
- Förderung des Mietwohnungsneubaus
- Ermäßigte Besteuerung einer Abfindung bei Auflösungsvertrag
- Bewertung von Sachbezügen - Einbeziehung der Versandkosten in die 44 Euro-Freigrenze
- Lohnsteuer-Ermäßigung
- Unbefristete Weitergeltung der höheren Zeitgrenzen für kurzfristig Beschäftigte
- Zusatzkrankenversicherungsschutz durch den Arbeitgeber als Bar- oder Sachlohn?
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