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02.05.2016

Gelber Schein - Ärzte dürfen 3 Tage zurückdatieren

Der gelbe Schein - die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Vertragsärzte gesetzlich versicherter Patienten stellen ihn bei Arbeitsunfähigkeit aus. Die Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses ist am 04. März 2016 in Kraft getreten.
Danach dürfen Ärzte den Beginn einer Arbeitsunfähigkeit in Ausnahmefällen bis zu drei Tage rückdatieren.

Den Link zu weiterführenden Hinweisen finden Sie im internen Bereich.

 
Infos der KBV zu Änderungen in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Die Anpassung wurde erforderlich, um bei einer Notfallversorgung die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit sichergestellt ist. Der häufigste Fall dürfte eine Erkrankung am Wochenende sein.





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