News

<
6 / 506
>
16.07.2025

Steuerpläne der neuen Regierungskoalition - Ein vorläufiger Ausblick für unsere Mandantschaft

Die neue Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag zahlreiche steuerliche Maßnahmen angekündigt, die nun nach und nach Gestalt annehmen. Während einige dieser Vorhaben noch in der politischen Abstimmung sind, wurden erste Regelungen bereits konkret beschlossen. Wir behalten diese Entwicklungen für unsere Mandantinnen und Mandanten im Blick – und unterstützen gezielt bei der strategischen Planung.
 
Erste Vorhaben sind bereits als Gesetzesentwurf beschlossen, weswegen wir hier schon genauer darauf eingehen können. Konkret absehbar sind derzeit vor allem Änderungen bei den Abschreibungen und der Körperschaftsteuer.

Investitionsbooster: Degressive Abschreibung und Sonder-AfA

Für Investitionen in bewegliche Wirtschaftsgüter – etwa medizinische Geräte, Fahrzeuge oder Praxisausstattung – soll ab dem 1. Juli 2025 eine degressive Abschreibung von 30 % möglich sein. Die Regelung ist Teil eines Investitionsprogramms zur Stärkung der Wirtschaft und wurde vom Bundeskabinett bereits beschlossen. Sie soll für die Jahre 2025 bis 2027 gelten und eröffnet Liquiditätsvorteile durch schnellere Abschreibungen im Anschaffungsjahr.

Ergänzt wird diese Maßnahme durch eine zusätzliche 75 %-Sonderabschreibung für neue Elektrofahrzeuge, die im selben Zeitraum angeschafft werden. Beide Regelungen befinden sich aktuell im parlamentarischen Verfahren – mit dem Ziel, sie rechtzeitig zum Inkrafttreten umzusetzen.

Körperschaftsteuer: Entlastung für Kapitalgesellschaften ab 2028
Ebenfalls bereits im Gesetzentwurf enthalten ist die geplante Senkung der Körperschaftsteuer von derzeit 15 % auf 10 % bis zum Jahr 2032, verteilt über fünf Jahre. Diese Maßnahme betrifft insbesondere Praxen, die in Form einer GmbH geführt werden, oder sich mit einer Umwandlung in diese Richtung beschäftigen.

Was bleibt bisher Absichtserklärung?

Weitere Vorhaben der Koalition sind aktuell noch nicht gesetzlich umgesetzt. Dazu zählen unter anderem:
  • eine Senkung des Einkommensteuertarifs für kleine und mittlere Einkommen
  • die Anhebung des Kinderfreibetrags und eine entsprechende Anpassung des Kindergelds
  • Verbesserungen beim Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • eine steuerfreie Behandlung von Überstundenzuschlägen, um Mehrarbeit zu fördern
  • die Anhebung der Pendlerpauschale auf 38Cent ab dem ersten Kilometer (geplant für 2026)
  • die Dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer in der Gastronomie auf 7%
  • die Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschalen
  • die Einführung einer steuerfreien Aktivrente von bis zu 2.000€ monatlich für weiterarbeitende Ruheständler
  • zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung

Diese Maßnahmen befinden sich überwiegend noch in der konzeptionellen Phase und sind bisher nicht in konkrete Gesetzesentwürfe überführt worden. Ein Großteil wird voraussichtlich in weiteren Gesetzgebungsschritten ab Herbst 2025 verhandelt.

Was bedeutet das für ärztliche und zahnärztliche Praxen?

Für unsere Mandantinnen und Mandanten aus dem Gesundheitswesen ergeben sich daraus mehrere Handlungsfelder:
  • Geplante Investitionen in Geräte, Fahrzeuge oder Digitalisierungsvorhaben lassen sich möglicherweise vorziehen oder besser staffeln, um von den neuen Abschreibungsregelungen zu profitieren.
  • Bei bestehender oder geplanter GmbH-Struktur empfiehlt sich eine frühzeitige Modellrechnung, ob und wie sich die Körperschaftsteuerreform auswirkt.
  • Für Praxisinhaberinnen und -inhaber mit Wohnort weiter entfernt vom Praxisstandort kann sich eine Beobachtung der Entwicklung der Pendlerpauschale lohnen.
  • Die geplanten Entlastungen für Familien, Überstunden, Aktivrente oder Ehrenamt haben auch Auswirkungen auf das Team – hier lohnt sich rechtzeitig transparente Kommunikation und Lohnoptimierung.


Wir begleiten die Entwicklung mit Weitblick

Noch sind nicht alle Pläne konkret – aber wir wissen, worauf es ankommt, wenn sie es werden. Die steuerliche Gestaltung ärztlicher Praxen erfordert vorausschauende Entscheidungen, gerade bei Investitionen, Rechtsformwahl und Lohnstruktur. Wir verfolgen die Gesetzgebung eng, berechnen individuelle Auswirkungen und unterstützen aktiv bei der Umsetzung.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Ihre Strategie auf die kommenden Reformen ausrichten möchten – wir stehen bereit, gemeinsam mit Ihnen vorausschauend zu planen und strategisch zu steuern!





ZURÜCK
Button um zum Kopf der Seite zu scrollen