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31.07.2024

Neuerungen im Jahressteuergesetz 2024: Neue Regelung und Vorteile durch Mobilitätsbudgets

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt eine wesentliche Neuerung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit, denn es werden die pauschale Besteuerung von Mobilitätsbudgets. Diese Regelung bietet sowohl steuerliche Vorteile als auch eine Vereinfachung der administrativen Prozesse. In diesem Artikel erläutern wir die Details der neuen Regelung, vergleichen sie mit der bisherigen Praxis und zeigen auf, warum Peters Schoenlein Peters Ihr kompetenter Partner bei der Umsetzung dieser Änderungen ist.
 
Das Jahressteuergesetz ermöglicht es Arbeitgebern, die Lohnsteuer auf ein Mobilitätsbudget pauschal mit 25 % zu erheben. Dies vereinfacht die Steuerberechnung und -zahlung erheblich. Das Mobilitätsbudget muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, wobei ein Höchstbetrag von 2.400 Euro pro Kalenderjahr gilt. Diese Neuerung bietet Arbeitgebern eine attraktive Möglichkeit, flexible Mobilitätslösungen für ihre Mitarbeiter anzubieten.

Gefördert werden durch diese Regelung verschiedene Mobilitätsformen wie E-Scooter, Car-Sharing, Bike-Sharing, Fahrtdienste wie Uber oder Lyft sowie Einzelfahrkarten und Zeitkarten für Busse und Bahnen. Durch diese Vielfalt an Mobilitätsoptionen wird die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel gefördert, was nicht nur der Umwelt zugutekommt, sondern auch die Zufriedenheit und Flexibilität der Arbeitnehmer erhöht.

Einschränkungen und Ausschlüsse

Allerdings gibt es auch Einschränkungen und Ausschlüsse. Die Regelung gilt nur für die kurzfristige, gelegentliche Nutzung von Mobilitätsdiensten. Langfristige Mietwagen- oder Leasingverträge, der Kauf von Privatfahrzeugen sowie die dauerhafte Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung sind ausgeschlossen. Zudem kann die Pauschalbesteuerung nicht angewendet werden, wenn bereits eine andere Pauschalbesteuerung für den gleichen Sachbezug oder Zuschuss nach § 40 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 EStG oder § 37b EStG erfolgt.

Vorteile der neuen Regelung

Die neue Regelung fördert umweltfreundliche Mobilität und vereinfacht die Bereitstellung von Mobilitätsbudgets durch Arbeitgeber. Diese können leichter flexible und umweltfreundliche Verkehrsmittel anbieten, was zur Mitarbeiterbindung und -motivation beiträgt. Arbeitnehmer profitieren von steuerlich begünstigten Mobilitätsleistungen, die ihre Flexibilität und Zufriedenheit erhöhen.

Die neue Regelung bietet zudem eine einheitliche und vereinfachte Handhabung, wodurch der administrative Aufwand für Arbeitgeber reduziert wird.

Vergleich zur bisherigen Regelung

Die bisherige Regelung sah vor allem die Dienstwagenbesteuerung vor. Bei der Überlassung von Firmenwagen zur privaten Nutzung wurde der geldwerte Vorteil versteuert, entweder durch die 1%-Regelung oder die Fahrtenbuchmethode. Zudem konnten Arbeitgeber Zuschüsse für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gewähren, die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei waren, wenn sie zusätzlich zum normalen Arbeitslohn gezahlt wurden. Es gab auch Einzelregelungen für Sachbezüge, die jedoch komplex und auf spezifische Leistungen begrenzt waren.

Im Vergleich dazu bietet die neue Regelung eine größere Flexibilität durch eine einheitliche Pauschalbesteuerung für ein breites Spektrum von Mobilitätsdiensten. Dies reduziert den Verwaltungsaufwand für Arbeitgeber erheblich und ermöglicht eine umfassendere Abdeckung von Mobilitätsformen.

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Angebot

Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Steuerberatung und Rechtsberatung sind wir bei Peters Schoenlein Peters bestens auf die Umsetzung der neuen Regelung vorbereitet. Unsere spezialisierten Teams stehen Ihnen zur Verfügung, um Fragen zu beantworten und ein maßgeschneidertes Mobilitätsangebot für Ihre Arbeitnehmer zu gestalten.

Kontaktieren Sie uns, um mehr über die neue Regelung und deren Vorteile zu erfahren. Wir unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines Mobilitätsbudgets für die Mitarbeitenden in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Praxis.





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