24.02.2015In Deutschland besteht der Grundsatz der Amtsermittlung. Zu Lasten und zu Gunsten der Steuerpflichtigen. Durch eine Automatisierung des Veranlagungsprozesses zu den einzelnen Steuern wird der Grundsatz zumindest eingeschränkt. Mit einer wie auch immer ausgestalteten Selbstveranlagung schafft der Steuerpflichtigen gegenüber sich selbst einen Vollstreckungstitel. Für diesen Fall sollte jeder wissen, was er macht und auch die Konsequenzen seines Handelns kennen.
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