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25.09.2015
Informationsbrief Oktober 2015
Aus dem Inhalt:
- Termine und Hinweise zum Jahresende 2015
- Bundesfinanzhof korrigiert erneut Rechtsprechung: Zivilprozesskosten regelmäßig keine außergewöhnlichen Belastungen
- Schuldzinsen nach Verkauf des Mietobjekts - nachträgliche Werbungskosten
- Einlegung eines Einspruchs durch "einfache" E-Mail zulässig
- Verbilligte Überlassung einer Wohnung
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Haushaltszugehörigkeit
- Neue Buchführungsgrenzen
- Speichern von Daten des Betriebs im Rahmen von Betriebsprüfungen auf dem Prüfer-Notebook
- Außergewöhnliche Belastungen: Nur Arzneimittel bei Diätverpflegung abzugsfähig
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