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25.09.2015

Informationsbrief Oktober 2015

Aus dem Inhalt:
  1. Termine und Hinweise zum Jahresende 2015
  2. Bundesfinanzhof korrigiert erneut Rechtsprechung: Zivilprozesskosten regelmäßig keine außergewöhnlichen Belastungen
  3. Schuldzinsen nach Verkauf des Mietobjekts - nachträgliche Werbungskosten
  4. Einlegung eines Einspruchs durch "einfache" E-Mail zulässig
  5. Verbilligte Überlassung einer Wohnung
  6. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Haushaltszugehörigkeit
  7. Neue Buchführungsgrenzen
  8. Speichern von Daten des Betriebs im Rahmen von Betriebsprüfungen auf dem Prüfer-Notebook
  9. Außergewöhnliche Belastungen: Nur Arzneimittel bei Diätverpflegung abzugsfähig

 
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