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16.01.2008

Das neue Versicherungsvertragsgesetz

Zum 1. Januar 2008 ist die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes in Kraft getreten. Mit dieser Reform werden dem Versicherungskunden mehr Rechte eingeräumt. Im Folgenden soll ein Blick auf die unmittelbaren Auswirkungen der Gesetzesänderung für den Versicherungskunden geworfen werden.
 
Zunächst einmal ist eine neue, umfassende Beratungs- und Dokumentationspflicht in das Gesetz aufgenommen worden. Damit wird der Versicherer verpflichtet, vor dem Vertragsschluss eine spezifische Risiko- und Bedarfsanalyse für den Kunden durchzuführen, den Kunden darüber zu informieren und dieses zu dokumentieren. Der Gesetzgeber räumt allerdings die Möglichkeit ein, dass der Kunde auf die umfassende Information verzichten kann. Rechtliche Problem in diesem Bereich sind vorprogrammiert, so dass dem Versicherungskunden nur empfohlen werden kann, keinen Verzicht zu erklären und sich umfassend beraten zu lassen.

Mit der Reform sind die Versicherer auch gehalten, dem Kunden die Versicherungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) vor dem Vertragsabschluss auszuhändigen. Die alte Regelung hat es ausreichen lassen, dass dem Versicherten die Bedingungen nach dem Vertragsabschluss zur Kenntnis gegeben wurden. 

Neu eingeführt wurde außerdem ein allgemeines Widerrufsrecht des Versicherungskunden. Dieses eröffnet ihm in der Regel die Möglichkeit von nahezu allen Verträgen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erhalt des Versicherungsscheines Abstand zu nehmen.

Das neue Gesetz gilt für alle Verträge, die ab dem 01.01.2008 geschlossen werden. Für Verträge, die vor dem 01.01.2008 gschlossen worden sind, gilt grundsätzlich noch bis zum 31.12.2008 das alte Versicherungsvertragsgesetz, soweit nicht spezielle Regelungen etwas anderes vorsehen.

Die Übergangsvorschriften vom alten zum neuen Recht räumen den Versicherungen die Möglichkeit ein, bis zum 01.01.2009 die Allgemeinen Versicherungsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden zu ändern, soweit die alten Bedingungen von den neuen Versicherungsbedingungen abweichen.

Ein Kunde, dem ein Angebot auf Änderung des Versicherungsvertrages unter Einbeziehung neuer Versicherungsbedigungen gemacht wird, sollte in jedem Fall um eine ausführliche Beratung bitten und darauf achten, dass die dargestellten Vor- und Nachteile eines neues Vertrages in der gesetzlich geforderten Dokumentation vollständig aufgenommen werden.





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