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25.10.2015

Masterstudenten sparen Steuern

Zu Beginn des Masterstudiums bereitet ihr euch fachlich auf eure späteren beruflichen Spezialisierungen vor, um dann zum Steuerzahler zu werden. Steuerzahler sind Menschen, die für den Staat arbeiten, ohne beim Staat angestellt zu sein. In 2015 war der Steuerzahlergedenktag der 11. Juli. Bis zu diesem Tag arbeitet ihr als durchschnittlicher Steuerzahler ausschließlich für Steuern und Abgaben. Da ist es gut zu wissen, dass ihr bereits zu Beginn eures Masterstudiums den Grundstein dafür legen könnt, euren persönlichen Steuerzahlergedenktag vor den 11. Juli zu verlegen und ihr bereits ab diesem Tag in eure eigene Tasche arbeitet. Voraussetzung ist, dass ihr für alle durch eurer Studium veranlasste Kosten die Zahlungen und Rechnungen sammelt.
 
Weitere wichtige und sehr nützliche Infos enthält das angehängte Spezial des Bund der Steuerzahler „Steuern sparen mit Studium und Lehre“ . Also: Ordner und Locher kaufen, Belege abheften und Steuererklärungen vor Beginn eurer Rolle als Steuerzahler abgeben.

Hier noch ein Paar ergänzende Informationen:
Studierende und Lehrlinge, die keine Einkünfte, nur einen Minijob haben oder über die Steuer-Identifikationsnummer bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, brauchen keine Steuererklärung abzugeben. Für sie kann sich die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung aber lohnen. Sie haben für die Abgabe der Steuererklärung vier Jahre Zeit. Daher kann die Steuererklärung für das Jahr 2011 noch bis zum 31. Dezember 2015 beim Finanzamt abgegeben werden. Dabei muss der Studierende/Lehrling für jedes Jahr eine gesonderte Einkommensteuererklärung anfertigen.

Das Warten ist sinnvoll. Zurzeit sind noch bei den Finanzgerichten Verfahren anhängig, in denen geklärt wird, ob bereits die Kosten des Bachelorstudiums als Werbungskosten für den späteren Beruf absetzbar sind.

Lasst euch Zeit, aber sammelt Belege über während des Studiums anfallende Kosten.






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