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24.02.2015

Die Steuerverwaltung wird modernisiert

In Deutschland besteht der Grundsatz der Amtsermittlung. Zu Lasten und zu Gunsten der Steuerpflichtigen. Durch eine Automatisierung des Veranlagungsprozesses zu den einzelnen Steuern wird der Grundsatz zumindest eingeschränkt. Mit einer wie auch immer ausgestalteten Selbstveranlagung schafft der Steuerpflichtigen gegenüber sich selbst einen Vollstreckungstitel. Für diesen Fall sollte jeder wissen, was er macht und auch die Konsequenzen seines Handelns kennen.
 
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat Ziele und Konzept des Umbaus der Steuerverwaltung auf seiner Homepage kommuniziert. Danach wird die Steuerverwaltung der digitalen Welt angepasst.

Die auf uns zukommenden Veränderungen sind ambitioniert und sollen mehr Effizienz in das Besteuerungsverfahren bringen. So sollen über die Hälfte der Einkommensteuerverfahren voll automatisch ohne das Zutun von Finanzbeamten und -angestellten abgewickelt werden. Angestrebt wird eine Selbstveranlagung durch die Steuerpflichtigen und eine maschinelle Bearbeitung der Steuererklärungen. Die Verantwortung für eine "richtige" Besteuerung wird auf die Steuerpflichtigen übertragen.

Aber kann ein steuerrechtlich unbeleckter Steuerpflichtiger, der nach bestem Wissen und Gewissen seine Erklärung ausfüllt, überhaupt einen maschinell erstellten Steuerbescheid mit seiner Erklärung abgleichen und prüfen? Maschinell erstellte Steuerbescheide können die individuelle Situation des Einzelnen niemals abbilden und die Beurteilungsspielräume würdigen. Ist das eine heimliche Steuererhöhung zu Lasten der Unwissenden?

Aus meiner Sicht ist bei einem Mehr an Automatisierung auch ein Mehr an Vereinfachung, Information und Einspruchsrechten erforderlich, damit der Staat nicht willkürlich handeln kann.





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