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16.07.2026

Praxis-Pkw: drei Entscheidungen, die über Ihre Steuerlast bestimmen

Steuerlich steckt im Firmenwagen für die Praxis oft mehr Gestaltungsspielraum, als viele vermuten. Um diesen Spielraum zu nutzen, gibt es im Kern drei Entscheidungen zu treffen. Wir zeigen Ihnen, welche das sind und wie Sie diese besonders Effektiv nutzen können.
 
Für (Zahn-)Ärztinnen, (Zahn-)Ärzte und Dentallabore ist das eigene Fahrzeug Alltag - und einer der Klassiker bei der Betriebsprüfung. Drei Stellschrauben entscheiden über die steuerliche Belastung:
  1. Betriebs- oder Privatvermögen. Ab mehr als 50 % betrieblicher Nutzung gehört der Wagen zwingend ins Betriebsvermögen, alle Kosten sind abzugsfähig - im Gegenzug wird die Privatnutzung versteuert.
  2. 1-%-Regel, Fahrtenbuch oder sachgerechte Schätzung. Die 1-%-Pauschale ist einfach, lohnt aber vor allem bei moderatem Listenpreis und hoher Privatnutzung. Bei teurem Fahrzeug und wenig privaten Fahrten ist das Fahrtenbuch oft deutlich günstiger - allerdings mit strengen Anforderungen: lückenlos, zeitnah, manipulationssicher. Gerade bei PKW die im Privatvermögen bleiben, ist die sachgerechte Schätzung der betrieblichen Nutzung häufig das Mittel der Wahl.
  3. Kauf oder Leasing. Beide Wege führen zum Ziel - mit unterschiedlichen Effekten auf Liquidität und Gewinn.

Besonders attraktiv bleiben reine E-Fahrzeuge bei einer überwiegenden betrieblichen Nutzung:
Bei einem Bruttolistenpreis bis 100.000 € wird für die 1-%-Regel nur ein Viertel des Listenpreises angesetzt.

Welche Kombination zu Ihrer Praxis passt, hängt vom Einzelfall ab. Seit über 90 Jahren beraten wir Heilberufler und Dentallabore - sprechen Sie uns an.





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