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21.05.2026
Das häusliche Arbeitszimmer für Ärzte und Zahnärzte - So können Sie steuerlich profitieren
Für die steuerliche Berücksichtigung des häuslichen Arbeitszimmers als Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind in Abhängigkeit des Einzelfalls verschiedene Möglichkeiten zu prüfen. Welcher Weg im Einzelfall für Sie in Betracht kommt, entscheidet sich dabei zum großen Teil an der Frage nach dem Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit. Für die überwiegende Mehrzahl an Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, dürfte der Mittelpunkt der beruflichen und betrieblichen Tätigkeit jedoch nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern in der Praxis liegen.

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit bildet, sind die Aufwendungen für das häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig. Anstelle der tatsächlichen Aufwendungen kann auch eine Jahrespauschale von 1.260 Euro abgezogen werden, die allerdings für jeden vollen Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben, um ein Zwölftel zu kürzen ist.
Für den in der Praxis relevanteren Fall, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, kann für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, für die gesamte betriebliche und berufliche Betätigung eine Tagespauschale von 6 Euro (höchstens jedoch 1.260 Euro im Jahr) abgezogen werden. Für den Ansatz der Tagespauschale gelten zudem geringere Anforderungen. Weder ein abgeschlossener Raum noch der Mittelpunkt der Tätigkeit im Arbeitszimmer sind zwingend erforderlich. Auch Arbeiten am Küchentisch oder in einer Arbeitsecke können steuerlich geltend gemacht werden.
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Für Ärzt*innen und Zahnärzt*innen wird das Thema mit zunehmender Digitalisierung immer relevanter, da sich gewisse Tätigkeiten (z.B. Gutachtertätigkeit) zunehmend auch von zu Hause aus erledigen lassen.
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