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18.09.2024
Spezialisierte Rechtsberatung für Arzt- und Zahnarztpraxen: Unser Weg zu Ihrem Erfolg
Die steuerrechtlichen Anforderungen für Arzt- und Zahnarztpraxen sind hoch. Mit unserer über 80-jährigen Spezialisierung auf das Gesundheitswesen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, um rechtliche Risiken zu minimieren und wirtschaftliche Potenziale zu nutzen. Unsere Expertise unterstützt Sie dabei, sich auf die medizinische Versorgung Ihrer Patienten zu konzentrieren.
Die Komplexität des Steuerrechts im Gesundheitswesen meistern
Das Steuerrecht für Arzt- und Zahnarztpraxen ist komplex. Während ärztliche Heilbehandlungen meist von der Umsatzsteuer befreit sind, gibt es Ausnahmen, die sorgfältig geprüft werden müssen. Honorare müssen korrekt abgerechnet und steuerlich erfasst werden.
Bei der Praxisgründung ist die steuerliche Anmeldung entscheidend. Der „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit beim Finanzamt eingereicht werden. Dieser Fragebogen dient dazu, die steuerrelevanten Daten Ihrer Praxis zu erfassen und die Grundlage für zukünftige Einkommensteuervorauszahlungen zu schaffen.
Die Wahl der Gewinnermittlungsmethode, ob Einnahmenüberschussrechnung oder Bilanzierung, ist von großer Bedeutung. Die Einnahmenüberschussrechnung, die tatsächliche Geldeingänge und -ausgänge erfasst, ist besonders relevant bei Praxisbewertungen. Ärzte sind außerdem zwar von der Gewerbesteuer befreit, doch gewerbliche Nebentätigkeiten oder die Anstellung fachfremder Ärzte können dennoch eine Steuerpflicht auslösen.
Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt der verschiedenen Besonderheiten, die das Steuerrecht für Ärzte und Arztpraxen vorsieht. Wir unterstützen Sie dabei, um sicherzustellen, dass alle Formalitäten korrekt erledigt werden.
Maßgeschneiderte Lösungen durch spezialisierte Beratung
Unsere Kanzlei bietet weit mehr als die klassische steuerliche Beratung. Wir verstehen die spezifischen Herausforderungen, mit denen Arzt- und Zahnarztpraxen täglich konfrontiert sind, und entwickeln maßgeschneiderte Lösungen. Ein zentraler Aspekt unserer Beratung ist die individuelle Steuerplanung. Durch eine gezielte Planung lassen sich steuerliche Belastungen optimieren und langfristige Strategien entwickeln, die Ihre Praxis nachhaltig voranbringen. Ob bei Investitionen, Expansionen oder der Nachfolgeregelung – wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Auch bei der Gestaltung von Verträgen, sei es in der Zusammenarbeit mit anderen Ärzten, bei der Anstellung von Mitarbeitern oder der Nutzung von Praxisräumen, legen wir großen Wert auf eine rechtskonforme und steuerlich vorteilhafte Ausgestaltung. Unsere Spezialisten sorgen dafür, dass alle Vereinbarungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und gleichzeitig Ihre wirtschaftlichen Interessen wahren.
Vor allem zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen und zur Entlastung der Sozialversicherungsträger sind Honorare aus ärztlicher Tätigkeit regelmäßig von der Umsatzsteuer befreit. Andere Leistungen, wie lehrende oder schriftstellerische Tätigkeiten oder die Erstellung von Gutachten, bleiben jedoch weiterhin umsatzsteuerpflichtig. Diese Befreiung lässt die ärztliche Dienstleistung für Patienten preiswerter erscheinen, bedeutet aber auch, dass die für Praxisinvestitionen gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt erstattet wird. Für bestimmte Leistungen, wie die Untervermietung von Praxisräumen, besteht die Möglichkeit, auf die Umsatzsteuerbefreiung zu verzichten, um so wenigstens teilweise die bezahlten Vorsteuern abziehen zu können.
Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen und Betriebsprüfungen
Rechtliche Auseinandersetzungen, ob mit dem Finanzamt, Kooperationspartnern oder Patienten, gehören zu den unangenehmen Aspekten des Praxisalltags. Wir unterstützen Sie dabei, Konflikte möglichst außergerichtlich zu lösen und vertreten Ihre Interessen, falls ein Gerichtsverfahren nötig wird.
Auch Betriebsprüfungen durch das Finanzamt können belastend sein. Unsere spezialisierten Berater begleiten Sie durch den gesamten Prüfungsprozess und sorgen dafür, dass alle relevanten Dokumente korrekt vorliegen, um Beanstandungen zu minimieren.
Ihr Erfolg ist unser Ziel
Als spezialisierte Kanzlei im Steuerrecht für das Gesundheitswesen sind wir Ihr verlässlicher Partner. Unsere tiefgreifende Kenntnis der branchenspezifischen Regelungen und langjährige Erfahrung machen uns zu einem starken Partner an Ihrer Seite. Mit modernen, digitalen Arbeitsweisen und langjährigen Mandantenbeziehungen streben wir nach hoher Qualität und Innovation.
Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen den Erfolg Ihrer Praxis zu steuern!